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SPORTHOMEDIC Sportorthopädische Praxisklinik Köln
Zwei Mitarbeiter am Empfangstresen der Praxis

Arbeits-, Wege- und Schulunfall

Unsere Praxis in Bayenthal hat die BG-Zulassung und behandelt Sie nach Arbeits-, Wege-, Schul-, Kita- und Uni-Unfällen.

Nach einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit ist eine schnelle medizinische Versorgung besonders wichtig. Unsere Praxis in Köln-Bayenthal verfügt über eine BG-Zulassung und ist damit zur Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen berechtigt. Auch nach einem Unfall in Kita, Schule oder Hochschule sind Sie bei uns richtig.

Dann zahlt nicht Ihre Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse. Unser Durchgangsarzt (D-Arzt) Dr. med. Moritz Konstantin Hain ist dafür zugelassen und behandelt Sie beim ersten Termin und bei allen weiteren.

Wir untersuchen Ihre Verletzung, behandeln sie und begleiten Sie bis zur sicheren Rückkehr in Beruf und Alltag.

Was als Arbeits-, Wege- oder Schulunfall zählt

Arbeitsunfall

Ein Unfall bei der Arbeit: im Betrieb, auf einer Dienstreise, bei einem Termin für den Arbeitgeber oder beim Betriebssport.

Wegeunfall

Ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause. Versichert sind auch bestimmte Umwege, etwa um Kinder in die Betreuung zu bringen oder für eine Fahrgemeinschaft. Wer unterwegs privat anhält, etwa zum Einkaufen, ist in dieser Zeit nicht versichert.

Schul-, Kita- und Uni-Unfall

Kinder in der Kita, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind ebenfalls versichert: im Unterricht, in den Pausen, beim Schulsport, bei Ausflügen und auf dem Weg dorthin und zurück.

Nicht versichert: Freizeit und Vereinssport

Unfälle in der Freizeit und beim Sport im Verein sind kein Fall für die Berufsgenossenschaft. Betriebssport und Schulsport dagegen schon. Auch dann sind Sie bei uns richtig, die Behandlung läuft dann über Ihre Krankenversicherung.

Was Sie mitbringen

  • Ihre Krankenversichertenkarte. Auch bei einem BG-Unfall brauchen wir sie
  • Angaben zum Unfall: wann, wo und wie er passiert ist
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers, bei Kindern und Jugendlichen der Kita, Schule oder Uni
  • Bei welcher Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihr Arbeitgeber versichert ist. Wissen Sie es nicht, fragen Sie bitte vorher dort nach
  • Post von der Berufsgenossenschaft, falls Sie schon welche haben, mit Aktenzeichen
  • Arztbriefe, Krankenhausberichte, Röntgen- oder MRT-Bilder (z. B. auf CD). Beim Folgetermin alle neuen Befunde seit dem letzten Termin

So läuft es ab

  1. Unfall melden

    Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid, bei Kindern der Kita oder Schule. Von dort wird der Unfall an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet.

  2. Termin vereinbaren

    Vereinbaren Sie vorher einen Termin, telefonisch oder über Doctolib. Sagen Sie dabei, dass es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt. Können Sie nicht kommen, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

  3. Anmelden

    Bitte kommen Sie 20 Minuten vor Ihrem Termin zur zentralen Anmeldung in der 6. Etage, Bonner Straße 207. So bleibt genug Zeit für die Anmeldung.

  4. Untersuchung

    Wir untersuchen die Verletzung und klären sie, wenn nötig, mit Bildgebung ab. Über den Unfall und den Befund geht ein Bericht an die zuständige Unfallversicherung.

  5. Behandlung

    Sie erhalten die passende Behandlung und, wenn nötig, eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Ziel ist die sichere Rückkehr in Beruf, Schule und Alltag.

Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, telefonisch oder über Doctolib, und sagen Sie dabei, dass es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt. Absagen bitte mindestens 24 Stunden vorher.

Im Notfall

Bei schweren oder lebensbedrohlichen Verletzungen rufen Sie sofort den Rettungsdienst. Außerhalb unserer Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Behandlung nach einem Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung: für Beschäftigte die Berufsgenossenschaft, für Kinder in der Kita, Schülerinnen, Schüler, Studierende und viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Unfallkasse. Eine Zuzahlung fällt für Sie dabei nicht an.

Brauche ich meine Krankenversichertenkarte?

Ja. Auch bei einem BG-Unfall brauchen wir Ihre Krankenversichertenkarte. Wichtig sind außerdem die Angaben zum Unfall und zu Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Schule.

Werde ich auch bei den Folgeterminen bei Ihnen behandelt?

Ja. Wir behandeln Sie beim ersten Termin und bei allen weiteren. Bringen Sie zum Folgetermin bitte alle neuen Befunde seit dem letzten Termin mit.

Ist ein Unfall beim Vereinssport ein Fall für die Berufsgenossenschaft?

Nein. Sport im Verein und in der Freizeit ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Anders ist es beim Betriebssport und beim Schulsport: Diese Unfälle zählen als Arbeits- oder Schulunfall.

Muss ich den Unfall selbst melden?

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, der Kita oder der Schule Bescheid. Von dort wird der Unfall an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet. Wir schicken nach der Untersuchung einen ärztlichen Bericht an die Unfallversicherung.

Wann muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt?

Wenn Sie über den Unfalltag hinaus nicht arbeiten können, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder zum Beispiel Physiotherapie verordnet wird. Der Durchgangsarzt untersucht Sie und legt die weitere Behandlung fest.

Was tue ich bei einer schweren Verletzung?

Bei schweren oder lebensbedrohlichen Verletzungen rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

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